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Kanzlei Sandmann
ANWALTSKANZLEI

- Bürogemeinschaft -

Betenstraße 1
44137 Dortmund

Telefon: 0231 - 65 50 30
Telefax: 0231 - 65 50 318

eMail: kanzlei@sandmann-dortmund.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Anwaltskanzlei Sandmann: DE 258923112

Die in der Bürogemeinschaft tätigen Rechtsanwälte sind Mitglieder der nachfolgend genannten Rechtsanwaltskammer, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist:

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm,
Ostenallee 18, 59063 Hamm, Bundesrepublik Deutschland;

Tel.: 02381/985000
Fax: 02381/985050

Internet: http://www.rak-hamm.de/


Berufsbezeichnungen/Berufsregeln

Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" (Bundesrepublik Deutschland) wurde den Mitgliedern der Sozietät aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderem Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweilig zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für ihren Sitz zuständigen Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer (s. o. unter Rechtsanwaltskammern/Aufsichtsbehörden) zuerkannt. Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) , des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) , den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BORA und FAO) sowie der Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE - Berufsregeln).

Die Berufsregeln für die Zulassung als "in Deutschland niedergelassene EU-Rechtsanwältin" sind in Art. 1 Teil 2 Abschnitt 1 § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Berufsrechts der Rechtsanwälte vom 09.03.2000 sowie im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland niedergelegt.

Die Berufsbezeichnung "Notar" bzw. "Notarin" wurde den Mitgliedern der Sozietät jeweils in dem Bundesland, in dem der Notar/die Notarin bestellt ist, aufgrund für Deutschland einheitlicher berufsrechtlicher Regelungen (Bundesnotarordnung (BNotO) verliehen. Sie unterliegen den Bestimmungen des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) sowie des Gesetzes über die Kosten in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenordnung, " KostO "). Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie unter der Rubrik "Texte Berufsrecht" auf der Homepage der BNo

Design und technische Umsetzung:
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Betenstraße 1 - 44137 Dortmund - Telefon: 0231 - 6 55 03 0 - Telefax: 0231 6 55 03 18 - E-Mail: kanzlei@sandmann-dortmund.de
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